BFSG Barrierefreiheit — Ihre Website gesetzeskonform ab Juni 2025
Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, deren digitale Dienstleistungen — also auch Websites — bestimmten Barrierefreiheitsstandards zu entsprechen. Wer nicht handelt, riskiert Abmahnungen und Bußgelder.
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Wen betrifft das BFSG?
Das BFSG gilt grundsätzlich für Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten — also E-Commerce, Buchungsportale, Banking-Apps, aber auch zunehmend für Standard-Unternehmenswebsites.
Ausnahme: Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und maximal 2 Mio. € Jahresumsatz, die ausschließlich Dienstleistungen (keine eigenen Produkte) erbringen, sind von bestimmten Pflichten ausgenommen.
Im Zweifel gilt: Prüfen lassen ist besser als raten. Ein kurzes Audit gibt Klarheit — was fällt unter das Gesetz, was nicht, und was kostet die Umsetzung.
Häufige Anforderungen (WCAG 2.1, Stufe AA):
- Kontrastverhältnisse bei Text und Hintergrund (mindestens 4,5:1)
- Tastaturnavigation für alle interaktiven Elemente
- Alt-Texte für alle relevanten Bilder
- Korrekte HTML-Semantik (H1-H6-Hierarchie, Labels bei Formularen)
- Untertitel für Videos
- Dokumentenbarrierefreiheit (PDF-Formulare, Downloads)
Unser BFSG-Service — Schritt für Schritt
1. BFSG-Audit (Prüfung): Wir analysieren Ihre Website gegen die WCAG-2.1-AA-Kriterien und erstellen einen Prüfbericht mit konkreten Mängeln, Prioritäten und Aufwandsschätzung.
2. Umsetzung: Wir beheben die identifizierten Mängel — technisch (HTML, CSS, JS), inhaltlich (Alt-Texte, Kontraste, Formulare) und strukturell (Semantik, Navigation).
3. Barrierefreiheitserklärung: Gesetzlich vorgeschrieben — wir erstellen die korrekte Erklärung für Ihre Website inklusive Kontaktmöglichkeit und Feedbackmechanismus.
4. Dokumentation: Sie erhalten alle Änderungen dokumentiert und können sie gegenüber Behörden oder Abmahnern nachweisen.
Was kostet BFSG-Beratung und Umsetzung?
| Leistung | Preis (netto) |
|---|---|
| Barrierefreiheits-Audit | 500 – 2.000 € |
| Umsetzung (Bestandssite anpassen) | 2.000 – 8.000 € |
| Barrierefreiheitserklärung erstellen | Im Umsetzungspaket enthalten |
| Neubau barrierefrei (Aufpreis) | +20 – 30 % |
Der genaue Aufwand hängt vom Zustand Ihrer aktuellen Website ab. Nach dem Audit wissen Sie genau, was die Umsetzung kostet — ohne Überraschungen.
Häufige Fragen zum BFSG
Muss meine Website nach dem BFSG barrierefrei sein?
Das BFSG gilt für Unternehmen, die Verbrauchern digitale Dienstleistungen oder Produkte anbieten und mehr als 10 Mitarbeiter oder mehr als 2 Mio. € Jahresumsatz haben. Für neue digitale Angebote gilt die Pflicht seit dem 28. Juni 2025, für bestehende Angebote sind Übergangsregelungen möglich. Im Zweifel: prüfen lassen. Ein kurzes Audit gibt in wenigen Stunden Klarheit.
Was passiert, wenn ich das BFSG ignoriere?
Verstöße gegen das BFSG können als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden und zu Bußgeldern von bis zu 100.000 € führen. Zudem haben Betroffene das Recht, die Durchsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen per Verbandsklage zu verlangen. Das Risiko steigt mit der Zeit, da das Gesetz bekannter wird und Abmahnkanzleien aktiver werden.
Wie lange dauert die BFSG-Umsetzung?
Für eine Standard-KMU-Website (5–15 Seiten) ohne größere strukturelle Mängel dauert die Umsetzung 3–10 Werktage. Bei größeren Projekten, vielen PDF-Downloads oder komplexen Formularen kann es länger dauern — das klären wir im Audit. Sie erhalten immer eine konkrete Zeitschätzung vor Auftragserteilung.
Was ist eine Barrierefreiheitserklärung und brauche ich sie?
Ja. Die Barrierefreiheitserklärung ist gesetzlich vorgeschrieben: Sie muss auf Ihrer Website verlinkt sein und den aktuellen Konformitätsstatus, bekannte Nicht-Konformitäten und einen Feedback-Mechanismus enthalten. clickFLUT erstellt diese Erklärung für Sie im Rahmen der Umsetzung — rechtlich korrekt und aktuell.
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BFSG Barrierefreiheit
Ihre Website gesetzeskonform nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (seit Juni 2025 Pflicht).
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