BFSG 2025: Was Unternehmen jetzt über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wissen müssen
Seit Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Viele Unternehmen sind betroffen — und wissen es noch nicht. Hier erfahren Sie, was Pflicht ist und was droht, wenn Sie nichts tun.
Was ist das BFSG und warum betrifft es Sie?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA). Es verpflichtet Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Betroffen sind vor allem Websites, Apps und digitale Selbstbedienungsterminals.
Die Regelungen gelten seit dem 28. Juni 2025 — und wer seine Website bis dahin nicht entsprechend angepasst hat, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und Wettbewerbsnachteile. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) wurden oft nicht rechtzeitig informiert. Wer gleichzeitig eine neue Website erstellen lässt, sollte Barrierefreiheit von Anfang an einplanen.
Wer ist vom BFSG betroffen?
Das Gesetz richtet sich an Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten — und dabei digitale Kanäle nutzen. Konkret betroffen sind unter anderem:
- Online-Shops (E-Commerce)
- Banken und Versicherungen mit digitalen Services
- Messenger-Dienste und digitale Kommunikationsplattformen
- Websites, über die Tickets, Reisen oder Dienstleistungen gebucht werden können
Ausgenommen sind aktuell Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro — sofern sie bestimmte Sektoren nicht bedienen. Ob Ihr Unternehmen betroffen ist, klären Sie am besten mit einem Fachexperten.
Was muss eine barrierefreie Website erfüllen?
Die technische Grundlage bilden die WCAG 2.1-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) — mindestens auf Konformitätsstufe AA. Das bedeutet konkret:
- Ausreichende Farbkontraste (mindestens 4,5:1 für Fließtext)
- Alle Funktionen müssen per Tastatur bedienbar sein
- Bilder brauchen beschreibende Alt-Texte
- Videos müssen Untertitel oder Audiodeskriptionen haben
- Formulare müssen klar beschriftet und für Screenreader zugänglich sein
- Eine Barrierefreiheitserklärung muss auf der Website veröffentlicht werden — alles rund um unsere BFSG-Leistungen finden Sie auf unserer Serviceseite
Was droht bei Nicht-Einhaltung?
Das BFSG sieht bei Verstößen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor. Hinzu kommen potenzielle Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände. Wer jetzt handelt, ist klar im Vorteil.
Mehr dazu finden Sie direkt beim zuständigen Bundesministerium: bmas.de — Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
So hilft clickFLUT Ihnen beim BFSG-Audit
Bei clickFLUT führen wir einen vollständigen BFSG-Audit Ihrer Website durch: Wir prüfen Kontraste, Tastaturnavigation, Alt-Texte, Formulare und alle relevanten Bereiche — und liefern Ihnen einen konkreten Maßnahmenplan. Danach setzen wir die notwendigen Anpassungen um, erstellen Ihre Barrierefreiheitserklärung und begleiten Sie bei der laufenden Wartung.
Barrierefreiheit ist nicht nur Pflicht — sie verbessert auch die Nutzbarkeit Ihrer Website für alle Besucher und kann sich positiv auf Ihr Google-Ranking auswirken.